Der Verein Waldviertler Heimatbund (WHB), dem physische und juristische Personen angehören können, besteht aus

  • ordentlichen Mitgliedern,
  • gründenden Mitgliedern,
  • korrespondierenden Mitgliedern und,
  • Ehrenmitgliedern.

Physische Personen können Mitglieder werden, wenn sie entweder selbst aus dem Waldviertel stammen, längere Zeit dort gelebt und gewirkt haben, oder sich sonst der Landschaft und den Menschen des Waldviertels und dem Zweck des Vereins verbunden fühlen.

Auch juristische Personen im Sinne der Satzungen, z. B. Behörden, Schulen, Pfarren, Gemeinden, Vereine und Gesellschaften, können Mitglieder werden.
Physische oder juristische Personen, die einen einmaligen Betrag erlegen, der mindestens dem 20fachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages entspricht, werden dadurch gründende Mitglieder des Vereines.

Alle Mitglieder erklären sich durch ihren Beitritt mit den Zielen des WHB einverstanden. Korrespondierende und Ehrenmitglieder ernennt die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes auf Grund besonderer Verdienste um die Erreichung der Vereinsziele.

Mitgliedsbeitrag (inkludiert das Jahresabonnement der Zeitschrift „Das Waldviertel“)

Ein Abonnement der Zeitschrift begründet eine Mitgliedschaft beim WHB, die jährlich gekündigt werden kann. Eine automatische Beendigung des Abonnements erfolgt nicht.

Mitgliedsbeitrag: 29 Euro
Student/-innen und Schüler/-innen: 19 Euro
Mitglieder im Ausland: 39 Euro

Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied erhält die Zeitschrift „Das Waldviertel“ kostenlos zugesandt und hat das Recht, im Sinne der Satzung an den Jahreshauptversammlungen mit beratender und beschließender Stimme teilzunehmen und dort Anträge zu stellen. Es ist ferner berechtigt, an allen sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen, dort Gäste einzuführen und etwaige Einrichtungen des WHB mitzubenützen.
Jedes physische Mitglied ist für jedes Amt im Verein wählbar.

Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereines nach besten Kräften zu fördern, die von der Jahreshauptversammlung zu bestimmenden Mitgliedsbeiträge sowie die allenfalls für bestimmte Leistungen vorgesehenen Beiträge und Zahlungen zu erbringen und die Satzung des Vereines zu beachten. Eingezahlte Beiträge sind auch bei vorzeitigem Austritt nicht rückzahlbar.

Anmeldung

Sie haben die Rechte und Pflichten eines Mitglieds zur Kenntnis genommen und möchten dem WHB beitreten)

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